Corona-Krise: Wie sind meine Rechte als Reisender?
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat dazu geführt, dass zahlreiche Kunden von Pauschalreisen oder selbstorganisierten Reisen vor der Frage stehen, ob die von ihnen geplante Reise stattfinden kann und wie ihre Rechte sind, wenn die Reise ausfallen muss.
In der aktuellen Situation kann der Reisende wohl grundsätzlich davon ausgehen, dass aufgrund der Corona-Pandemie ein Recht zum Rücktritt von der Pauschalreise besteht und dass der Reisepreis zurückgefordert werden kann. Ähnlich dürfte es sich bei selbst organisierten Buchungen von Flügen oder Hotels verhalten, da auch hier von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist.
Unklar ist in diesem Zusammenhang, wie sich diese dynamische Situation weiterentwickelt und welche Maßnahmen die Politik möglicherweise noch ergreift, um die unter Druck geratene Touristikbranche zu unterschützen, ohne aber die Reisenden in dieser außergewöhnlichen Situation im Stich zu lassen.
In jedem Fall ist den Reisenden dringend zu empfehlen, Ihre Angelegenheit rechtlich überprüfen zu lassen. Denn hat bisher weder der Reisende den Rücktritt erklärt noch das Reiseunternehmen die Pauschalreise storniert oder abgesagt, bleibt die vertragliche Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Reisepreises bestehen und Rückforderungsansprüche bestehen nicht.
Sollten auch Sie sich in einer solchen Situation befinden und sich fragen, ob Ihr geplanter Urlaub stattfinden kann oder wie Sie Ihr bereits bezahltes Geld zurückbekommen können, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite, um Ihre Situation für Sie rechtlich zu überprüfen und ggf. Ihre Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder einem anderen Leistungsträger durchzusetzen.