Rechtsgebiete
Verkehrsrecht Anwalt im gesamten Bundesgebiet
Von unseren Standorten in Berlin, Gelsenkirchen und Essen vertreten wir Sie in ganz Deutschland
Jeder Mensch ist Verkehrsteilnehmer, ob als Fußgänger:in, Fahrrad- oder Autofahrer:in. Allein in Deutschland passieren jährlich 400.000 Unfälle, sodass das Straßenverkehrsrecht zu den klassischen Gebieten der Anwaltschaft zählt. Das Straßenverkehrsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, aus denen sich die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer:innen sowie die Voraussetzungen der Zulassung zum Straßenverkehr ergeben. 
So zählen auch falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen zum Straßenverkehrsrecht.
Das Straßenverkehrsrecht umfasst jedoch nicht nur Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Auch in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht sind fundierte Kenntnisse für eine kompetente und sachliche Beratung und Vertretung erforderlich.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Beisenbusch berät Sie gerne zu Fragen bei Führerscheinmaßnahmen im Strafrecht sowie im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren. Wir helfen Ihnen bei Straßenverkehrsunfällen und deren Abwicklung sowie in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, melden Sie sich umgehend und wir leiten das Notwendige für Sie in die Wege.
Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit lokalen Sachverständigen und Gutachter:innen sind wir in der Lage, Ihnen auch diesbezüglich kompetent weiterzuhelfen.