Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Anwalt im gesamten Bundesgebiet
Von unseren Standorten in Berlin, Gelsenkirchen und Essen vertreten wir Sie in ganz Deutschland
Wir prüfen und beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrecht und helfen Ihnen Ihre Rechte gegen Ihre:n Arbeitgeber:in durchzusetzen.
Sie wollen sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren oder Sie haben noch offene Lohnansprüche? Sie wurden zu Unrecht abgemahnt?
Dann sind Sie bei uns richtig, denn viele Arbeitgeber:innen sprechen leichtfertig unberechtigte Abmahnungen oder Kündigungen aus ohne die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. So kommt es oft vor, dass bei Kündigungen eine falsche Sozialauswahl getroffen wurde oder verhaltensbedingte Kündigungen unberechtigt sind. Wir wehren uns in Absprache mit unseren Mandant:innen gegen solche Kündigungen. Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern schnelles Handeln, da gesetzlich geregelte Fristen einzuhalten sind. So kann eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Besonderer Kündigungsschutz
Unter Umständen fallen Sie unter die Regelungen des besonderen Kündigungsschutzes. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht insbesondere in folgenden, nicht abschließend aufgezählten Fällen:
• Schwangerschaft und Mutterschutz (MuSchG)
• Elternzeit
• Behinderung i.S.d SGB IX
In diesen lediglich als Beispiele genannten Fällen hat Ihr Arbeitgeber:in besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten. So müssen Arbeitgeber:innen, wenn Sie eine Schwerbehinderung im Sinne des neunten Sozialgesetzbuches haben, vor einer Kündigung die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes einholen. Führen diese das notwendige Zustimmungsverfahren nicht durch, so ist die gegen Sie ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Außerordentliche Kündigung
Wir beraten und verteidigen Sie auch bei außerordentlichen Kündigungen, die oftmals von Arbeitgeber:innen vorschnell ausgesprochen werden. Eine außerordentlichen Kündigung erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes um das Arbeitsverhältnis vorzeitig und damit ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen beenden zu können. Ein solcher wichtiger Grund liegt entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber:innen nicht immer vor, weshalb Sie eine außerordentliche Kündigung in jedem Falle kritisch überprüfen lassen sollten.
Abfindung
Wir handeln in Absprache mit Ihnen eine angemessene Abfindung für Sie aus und ermöglichen Ihnen hierdurch schnellstmöglich einer neuen Tätigkeit nachzugehen.
Kurzarbeit und Leiharbeit
Auch bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber in dem Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung sowie in dem Bereich der Kurzarbeit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wurden Sie aufgrund Ihrer Rasse, sexuellen Orientierung, Ihrer religiösen Ansicht, Ihrer Behinderung, aufgrund Ihres Alters oder Ihres Geschlechts diskriminiert? Werden Sie auf der Arbeit oder wurden Sie bei dem Abschluss von Massengeschäften diskriminiert?
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewährt in einem solchen Fall Ersatzansprüche gegen die diskriminierende Person.
Gerade in Bewerbungsverfahren werden Bewerber:innen häufig aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften abgelehnt und diskriminiert. Dies kann beispielsweise durch das Stellen von unerlaubten Fragen der Fall sein. Oftmals führt die Beantwortung solcher Fragen zur Nichteinstellung. In diesen Fällen machen wir gegen den:die potentiellen Arbeitgeber:in in Ihrem Namen Entschädigungsansprüche geltend.
Haben Sie eine Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX und haben sich auf eine Stelle bei einem öffentlichen Arbeitgeber beworben und wurden Sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen?
Bewerber:innen die eine Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX haben werden trotz gleicher Eignung oftmals übergangen und nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
Um dies zu verhindern hat das Gesetz geregelt, dass Bewerber:innen, die die Zugangsvoraussetzungen zu dem angestrebten Beruf bei einer öffentlichen Einrichtung besitzen, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind. Wenn Ihnen die Chance verwehrt wurde, sich in einem Vorstellungsgespräch persönlich vorzustellen, dann wenden Sie sich an uns, denn wir vertreten Ihre Rechte und machen Ihren Anspruch auf Geldentschädigung geltend.