Rechtsgebiete
Flugrecht Anwalt im gesamten Bundesgebiet
Von unseren Standorten in Berlin, Gelsenkirchen und Essen vertreten wir Sie in ganz Deutschland
In aller Regel stehen Ihnen als Fluggast gegenüber der Fluggesellschaft bei fast allen Flugannullierungen, Nichtbeförderungen oder aber Verspätung des Fluges, zum Teil sehr erhebliche Ausgleichsansprüche zu.
Bereits bei einer Flugverspätung von drei Stunden steht Ihnen grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch zu. Abhängig von der Flugstrecke kann dieser pauschal 250, 400 oder sogar 600 Euro pro Fluggast betragen.
Selbst im Falle einer Stornierung des Flugtickets durch Sie als Kund:in, ist es im Einzelfall möglich, dass die Fluggesellschaft Ihnen gegenüber zur Rückerstattung des Flugpreises verpflichtet ist. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline eine Erstattung für den Fall der Stornierung ausschließen.
Schließlich haben die Airlines auch grundsätzlich jede Art von Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks zu vertreten, so dass Ihnen auch in diesem Falle Schadensersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft zustehen können.
Wenn Ihre Flugreise also aus einem dieser oder aus anderen Gründen nicht sehr erfreulich war, sollten Sie sich unbedingt möglichst zeitnah informieren, ob Ihnen nicht Rechte gegenüber der Fluggesellschaft zustehen und wie Sie diese – ggf. auch gerichtlich – durchsetzen können. Rechtsanwalt Maximilian Hermandung berät und vertritt Sie in diesen Problemfällen rund um Ihre Flugreise im gesamten Ruhrgebiet und darüber hinaus.