Rechtsanwälte, Fachanwälte, Strafverteidiger
Heinz Walter Lindemann
Tätigkeitsschwerpunkte
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Heinz Walter Lindemann ist Fachanwalt für Strafrecht.
Im Rückblick auf seine berufliche Laufbahn muss man sagen, dass sein Tätigkeitsschwerpunkt ganz eindeutig das Gebiet des Strafrechts war und bis heute ist.
Seit dem 01.10.2021 ist Herr Rechtsanwalt Lindemann mit der Kanzlei Beisenbusch Hermandung in einer Bürogemeinschaft tätig.
Herr Rechtsanwalt Lindemann ist nunmehr seit 45 Jahren tätig, seit mehr als 43 Jahren übt er seinen Beruf in Gelsenkirchen aus. Sein langjähriger Standort war auf der Arminstraße in Gelsenkirchen, jetzt ist er auf auf der Bochumer Straße tätig und ein wichtiger Bestandteil der Bürogemeinschaft.
Durch seine jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts bereichert er durch seine herausragende fachliche Expertise.
Seit 1984 war er nahezu ausschließlich als Strafverteidiger tätig und ist auch Fachanwalt der ersten Stunde für Strafrecht in Gelsenkirchen. Er war Teilnehmer des überhaupt ersten Fachlehrgangs für Rechtsanwälte in Deutschland, die das Ziel hatten, auch den Titel “Fachanwalt für Strafrecht” zu bekommen.
Herr Rechtsanwalt Lindemann ist seit Beginn der 80iger Jahre Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein. Bis heute ist er Mitglied der Strafverteidigervereinigung NRW. In der Strafverteidigervereinigung NRW war er mehrere Jahre als Vorstandsmitglied tätig.
Weil gerade die fachübergreifende Zusammenarbeit mit Jurist:innen, Psycholog:innen und Psychiater:innen Rechtsanwalt Lindemann wichtig war, ist er schon seit mehr als dreißig Jahren Mitglied im Institut für Konfliktforschung; ein Ort an dem wichtiger interdisziplinärer Austausch zwischen Jurist:innen und Psycholog:innen, zwischen Staatsanwält:innen und Richter:innen stattfindet.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Lindemann seit mehr als dreißig Jahren 1. Vorsitzender des Vereins für Bewährungshilfe in Gelsenkirchen gewesen. Eine Zeit, in der er die Arbeit der Bewährungshilfe gerpägt und gleichzeitig viel auf dem Gebiet der Bewährungshilfe gelernt hat.
Es ist also ein langes Leben als Strafverteidiger, auf das er zurückblickt.
Ein Leben, welches sich in den Dienst der vielen Menschen gestellt hat, die um Rat und Unterstützung auf dem Gebiet des Strafrechts gesucht haben.
Herr Rechtsanwalt Lindemann bezeichnet sich selbst als “Kriminalanwalt”, er hat sich zum Ziel gesetzt, strafrechtlich die Interessen der sozial schwächeren Mandant:innen, der Mandant:innen, die als Minderheit in der Gesellschaft bezeichnet werden, energisch und mit aller Kraft zu vertreten.
Der Leitspruch des bekannten Psychiaters Eberhard Schorsch hat ihn ganz wesentlich geprägt: “Die Humanität einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Mitglieder umgeht.”
Dieser große humanistische Ansatz war prägend und immer wieder eine Herausforderung für seine engagierte Strafverteidigung.
Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, ist die, woran man eigentlich eine:n gute:n Verteidiger:in erkennt. Die Antwort von Herrn Rechtsanwalt Lindemann ist klar und eindeutig:
Ein:e gute:r Verteidiger:in ist parteilich. Man erkennt sie:ihn an der juristischen Seriosität, an der wohlüberlegten distanzierten Loyalität gegenüber den Beschuldigten, seiner unbedingten Parteilichkeit – auch dann, wenn sie:er befürchten muss, dass die:der Mandant:in schuldig ist.
Die Mandant:innen müssen in jeder Phase der Verteidigung spüren, dass der:die Verteidiger:in hinter ihm:ihr steht und nur deren Interessen vertreten will.
Herr Rechtsanwalt Lindemann wird zu irgendeinem Zeitpunkt, der in der Zukunft liegt, seine Arbeit als Strafverteidiger beensen, er wird aber ganz sicher die Tätigkeit der Bürogemeinschaft auf dem Schwerpunktgebiet Strafrecht nachhaltig beeinflussen und die Arbeit in seinem Sinne wird fortgesetzt werden.