Rechtsgebiete
Familien- & Erbrecht Anwalt im gesamten Bundesgebiet
Von unseren Standorten in Berlin, Gelsenkirchen und Essen vertreten wir Sie in ganz Deutschland
Das Zusammenleben in der Familie stellt die einzelne Person immer wieder vor eine Vielzahl verschiedenster Schwierigkeiten. Diese können dabei sowohl die Rechtsverhältnisse der Familie und ihrer einzelnen Mitglieder untereinander betreffen, als auch die nach außen hin.
- Was geschieht etwa, wenn sich Eheleute trennen?
- Oder die Ehe gar endgültig scheitert?
- Welches Familienmitglied ist einem anderen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?
- Was geschieht mit Hausrat und Wohnung oder der gemeinsamen Immobilie?
Für all diese Probleme aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen muss der Rechtsstaat seinen Bürger:innen Lösungen bieten. Daher ist das Familienrecht ein zentraler Bestandteil der Rechtsordnung und auch von jeher ein Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit.
In unserer Kanzlei stellt das Familienrecht daher einen Tätigkeitsschwerpunkt dar. Dabei beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen in Betracht kommenden Problemfällen.
Unser Tätigkeitsfeld im Familienrecht erstreckt sich auf alle die Trennung und Ehescheidung betreffenden Rechtsfragen über Fragen zum Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Abstammungsrecht. Rechtsanwalt Maximilian Hermandung steht Ihnen im gesamten Ruhrgebiet und darüber hinaus als kompetenter Berater zur Verfügung und vertritt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Trennung und Ehescheidung
Der zentrale Bereich jeder anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht ist die Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung.
Gerade in diesem Kernbereich können in vielen Fällen durch eine frühzeitige und auf die individuellen Problempunkte konzentrierte anwaltliche Beratung die meisten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten von vornherein vermieden werden. Nicht zuletzt gilt dies insbesondere für die finanziellen Belastungen, die im Zusammenhang mit Problemen in der Trennungsphase und des Scheidungsverfahrens entstehen können. Nur durch die rechtzeitige und gezielte anwaltliche Beratung können diese zu einem Großteil eingespart werden.
Sie möchten sich scheiden lassen? Dann nutzen Sie hierzu unser Online-Scheidungsformular.
Unterhalt
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet im Familienrecht eine Vielzahl von Unterhaltsansprüchen. Die diesbezüglichen Regelungen sind häufig nicht leicht verständlich. Daher ist gerade bei Fragen zu unterhaltsrechtlichen Ansprüchen eine gründliche anwaltliche Beratung zwingend erforderlich.
Ohne umfassende juristische Aufklärung in diesem komplizierten Bereich kann es etwa passieren, dass nach dem Gesetz bestehende Unterhaltsansprüche von Berechtigten nicht in der richtigen Höhe oder gar nicht geltend gemacht werden. Demgegenüber besteht für den zu Unterhaltzahlungen Verpflichteten immer die Gefahr, zu viel oder über einen zu langen Zeitraum Unterhalt zu leisten. Verzichtet man in diesem Bereich auf eine fundierte anwaltliche Beratung, kann es schnell passieren, dass eine nachträgliche Verbesserung der eigenen Rechtsposition nur noch mit großem Aufwand oder sogar gar nicht mehr möglich ist.
Zugewinn
Im Falle einer Scheidung tritt für die Eheleute zu den ohnehin bestehenden Schwierigkeiten des alltäglichen Lebens auch häufig das Problem der Vermögensauseinandersetzung hinzu.
Die Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe für den einen Ehegatten ein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht, erfordert die umfassende Sichtung zahlreicher Unterlagen.
Diese oft komplizierte und aufwändige Prüfung sollte möglichst frühzeitig gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin besprochen und beraten werden.
Was sind die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Familienrecht?
In sämtlichen familienrechtlichen Verfahren bestimmt sich die Vergütung des Rechtsanwaltes nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die einzelnen Gebühren richten sich demnach auch hier nach dem Streitwert der jeweiligen Angelegenheit.
Bei einem Ehescheidungsverfahren und bei den entsprechenden Folgesachen sowie bei Verfahren bezüglich Umgang oder Hausrat erfolgt in aller Regel eine Kostenaufhebung. Dies bedeutet, die Gerichtskosten werden zwischen den Eheleuten geteilt, die jeweiligen Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen.
Anders ist es hingegen in Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsverfahren. Hier hat der:die Verlierer:in des Prozesses die gesamten Kosten zu tragen. Der:Die Unterlegene hat in diesen Fällen sowohl die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsbeistandes, als auch die Kosten des gegnerischen Rechtsbeistandes allein zu tragen. Bei einem teilweisen Gewinnen oder Unterliegen wird bezüglich der Kosten eine entsprechende Quote gebildet.
Erbrecht
Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen auch die Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Erbrechts an. Leider ist das Erbrecht eine besonders konfliktreiche und streitträchtige Rechtsmaterie.
Die Streitigkeiten erstrecken sich dabei über Auseinandersetzungen zwischen Miterb:innen um den Nachlass, die Ausschlagung oder gar Anfechtung von Testamenten, Zweifeln an der Testierfähigkeit, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsrechten. Erschwerend kommt in der Mehrzahl der Fälle hinzu, dass der Streit unter engsten Verwandten, so etwa unter Geschwistern, ausgetragen wird.
Auch auf dem Gebiet des Erbrechts gilt der Grundsatz, dass sich viele – gerade gerichtliche – Auseinandersetzungen durch eine gründliche anwaltliche Beratung unmittelbar nach oder sogar schon vor dem Eintritt eines Erbfalls vermeiden lassen. Wir stehen Ihnen insbesondere in Fragen der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie der konstruktiven Auseinandersetzung der einzelnen Mitglieder einer Erbengemeinschaft untereinander zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei sind in diesem Tätigkeitszusammenhang das Pflichtteilsrecht sowie Probleme der Testierfähigkeit.