RA Beisenbusch mit weiterem Fachanwaltstitel ausgezeichnet
Es gibt weitere erfreuliche Nachrichten und Auszeichnungen für die Qualität unserer anwaltlichen Tätigkeit!
Mit Beschluss vom 06.08.2019 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Herrn RA Florian Beisenbusch nunmehr auch den Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Neben dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Herr RA Beisenbusch nun Fachanwalt in einem weiteren Rechtsgebiet.
Dies setzt den Nachweis von entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen in diesem Rechtsgebiet, sowie den entsprechenden Nachweis der praktischen Erfahrungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer voraus. Im Strafrecht müssen mindestens 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht nachgewiesen werden.
Wir freuen uns daher unseren Mandanten eine qualitativ hochwertige Strafverteidigung durch unsere Kanzlei anbieten zu können.