Weiterbildung sichert Qualität
Mit Beschluss vom 12. März 2019 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Florian Beisenbusch die Befugnis verliehen, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Dies setzt voraus, dass man die hohen Ansprüche, die die Rechtsanwaltskammer an die Verleihung dieser Bezeichnung stellt, durch konsequente jährliche Fortbildungen mit Lernerfolgskontrollen erfüllt und darüber hinaus die praktischen Nachweise über die gesammelten Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet erbringt.
Nach knapp fünf Jahren Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet konnte Rechtsanwalt Beisenbusch diese hohen Qualitätsanforderungen nun erfüllen. Dies kommt im Ergebnis den Mandanten zu Gute, die von den stetigen Weiterbildungen und den gesammelten Erfahrungen profitieren.
Derzeit bilden wir uns in weiteren Rechtsgebieten (Familienrecht und Strafrecht) fort, um bald auch in diesen Rechtsgebieten die entsprechenden Fachanwaltstitel führen zu dürfen.
Unser hoher Qualitätsanspruch treibt uns dabei an, sich neben dem Berufsalltag stetig weiterzubilden.